Beispiele aus unserem Angebotsspektrum:
Beratung, Unterstützung und Begleitung

  • beim Umgang mit der Erkrankung
  • bei finanziellen Angelegenheiten
  • beim Umgang mit Behörden
  • bei Wohnungsangelegenheiten
  • bei der Haushaltsführung
  • bei Einkäufen
  • bei Kontakten mit Ärzten und Kliniken
  • in Bezug auf Beruf und Arbeit
  • bei der Tagesstrukturierung
  • in Krisen sowie
  • Hilfe beim Aufbau neuer Perspektiven und Sozialkontakten

Für die Finanzierung des Ambulant Betreuten Wohnens ist ab dem 21. Lebensjahr die Behindertenhilfe des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe zuständig. Zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr sind es die örtlichen Jugendämter. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich. (siehe Ansprechpartner)

In der Galerie geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Aktivitäten.